Allgemeine Geschäftsbedingungen

park-it-easy

Die Firma OPTiLog KG, Überseering 23, 27580 Bremerhaven bietet unter dem Namen “park-it-easy” den Service, in unmittelbarer Nähe des Kreuzfahrt-Terminals Bremerhaven ( Columbus Cruise Center) sicher und günstig PKW´s abzustellen.

Die Insassen der bei park-it-easy abgestellten Pkw werden per Shuttle kostenlos zum Kreuzfahrt-Terminal (CCC) gefahren und ebenso kostenlos dort wieder abgeholt, sofern Start- & Zielhafen Bremerhaven ist. Der Shuttle ist an den An- & Abreisetagen Ihrer Kreuzfahrt von 8 Uhr bis 16:30 Uhr besetzt und fährt für Sie nach Bedarf. Darüber hinaus gehende Shuttle-Zeiten sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Insbesondere bei kurzfristig verschobenen Ankunfts- & Abfahrtszeiten der Kreuzfahrtschiffe (z.B. wetterbedingt, Schiffsschäden usw.) kann der vollumfängliche Shuttle-Service aus organisatorischen Gründen nicht immer garantiert werden. Die Übergabe Ihres Pkw garantieren wir Ihnen in der Zeit von 8 Uhr bis 16:30 Uhr. Darüber hinaus gehende Herausgabe-Zeiten sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Sollte das Fahrzeug am ursprünglich geplanten Abreisetag bis 16:30 Uhr nicht abgeholt worden sein, ist park-it-easy berechtigt, das Fahrzeug von dem angemieteten Stellplatz zu entfernen und auf eine andere Stellfläche zu verbringen. Selbstverständlich wird das Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen und verkehrsüblich gesichert. Die Fahrzeugschlüssel werden weiterhin sicher verwahrt.

Die Mitarbeiter von park-it-easy sind jedem Kunden beim Tragen seines Gepäcks gerne behilflich, sofern es die aktuelle Arbeitssituation zulässt. park-it-easy übernimmt das Handling nur für Gepäckstücke, die vom Kunden an einen Mitarbeiter übergeben wurden. Das Be- & Entladen von Kundenfahrzeugen obliegt dem Kunden selbst. Einen Anspruch auf das Gepäckhandling durch park-it-easy besteht für den Kunden nicht.

Auf dem Betriebsgrundstück inklusive Ein- & Ausfahrten gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften. Der Mieter hat gesetzliche, polizeiliche sowie Anordnungen des Betreiberpersonals zu befolgen; dies gilt insbesondere auch für die Verkehrszeichen, Ampeln sowie Schrankenanlagen und elektrische Tore.

Die Benutzung der Kfz-Einstellplätze zu anderen Zwecken als zur Einstellung der berechtigten Fahrzeuge ist nicht gestattet, eine Übertragung der Benutzerrechte an Dritte ist ebenfalls nicht gestattet.

Der PKW-Stellplatz kann sowohl mittels vorheriger Reservierung (Online oder telefonisch) als auch am Anreisetag durch direkte Anreise in Anspruch genommen werden. Bei letzterer Variante kann nicht garantiert werden, dass der Kunde einen Stellplatz bekommt. Das Angebot gilt nur solange der Vorrat reicht. Es empfiehlt sich die vorherige Reservierung. Die vorherige Reservierung kann sowohl telefonisch als auch online unter www.park-it-easy.de mittels des dort zur Verfügung gestellten Buchungsformulars vorgenommen werden. Die dabei abgefragten Daten dienen allein der Abwicklung innerhalb der OPTiLog KG ( park-it-easy). So erhält der Kunde u. a. seine Buchungsbestätigung und die Rechnung an die dort angegeben E-Mail-Adresse. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Der Kunde hat folgende Möglichkeiten den PKW-Stellplatz zu bezahlen:

  • Bar – bei der Übergabe des Pkws
  • EC-Karte – am Anreisetag in Bremerhaven
  • Sofort-Überweisung - direkt bei der Buchung
  • Kreditkarte (VISA, Mastercard) - direkt bei der Buchung

Die Tarife richten sich nach den jeweils aktuellen Preislisten, die der Webseite www.park-it-easy.de zu entnehmen sind.

park-it-easy kann vom Mieter verlangen, dass die berechtigten Kraftfahrzeuge in geeigneter Weise, z.B. durch Hinterlegen von Belegen hinter die Windschutzschiebe, kenntlich gemacht werden. park-it-easy ist es gestattet, die über die vereinbarte Mietdauer hinaus stehenden Kfz durch Wegfahrsperren zu sichern und erst nach Zahlung der noch fälligen Miete freizugeben.

park-it-easy übernimmt das Fahrzeug auf seinem Betriebsgrundstück nach vorheriger Einweisung des Kunden in alle weiteren Abläufe. Je nach örtlicher Gegebenheit wird das Fahrzeug durch einen park-it-easy-Mitarbeiter zu seinem endgültigen Stellplatz gefahren oder verbleibt auf der Übergabestelle. Der Fahrzeugschlüssel wird während der Einstellzeit bei park-it-easy räumlich getrennt von den Fahrzeugen und zusätzlich gesichert aufbewahrt. Diese Vorgehensweise ist von Versicherungsseite vorgeschrieben und dient in einer möglichen Gefahrensituation (z.B. Hochwasser oder Feuer) dazu, dass die Fahrzeuge aus dem Gefahrenbereich in Sicherheit gebracht werden können. Der Kunde hat die Möglichkeit, seinen Schlüssel nicht bei park-it-easy in Verwahrung zu geben, wenn er ein Schriftstück unterschreibt, in dem er einen teilweisen Haftungsausschluss für die o.g. Fälle quittiert.

park-it-easy haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch sein Personal oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Dies gilt auch für Schäden, die von technischen Anlagen herrühren. Jede weitergehende Haftung, auch für Inhalte und Ladung der Fahrzeuge (z.B. mobile Navigationsgeräte, Fahrräder, Inhalte von Dachgepäckträger usw.), wird vorsorglich ausgeschlossen. park-it-easy übernimmt keinerlei Obhutspflichten. Die Kfz-Einstellung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters; ein Versicherungsschutz über die durch park-it-easy abgeschlossene Sach- & Personenhaftpflichtversicherung hinaus besteht nicht. Für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind, besteht keine Haftung durch park-it-easy. Etwaige Schadenersatzforderungen, die vom Mieter geltend gemacht werden, hat dieser unverzüglich und noch vor der Ausfahrt bei park-it-easy anzuzeigen. Für das Nichtantreten einer Kreuzfahrt, gleich aus welchem Grund, übernimmt park-it-easy keine Haftung.

Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst oder seine Person, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Begleitpersonen gegenüber park-it-easy oder Dritten verursachten Schäden. Die Halterhaftung bleibt beim Fahrzeugeigentürmer. Er ist verpflichtet, durch ihn verursachte Schäden unverzüglich und noch vor der Ausfahrt bei park-it-easy anzuzeigen.

Für leichte Fahrzeugverschmutzungen durch unmittelbare Umwelteinflüsse wie z.B. durch Regen, Staub, Vogelexkremente, Laub etc. , die sich durch normale Arbeitsabläufe ergeben, übernimmt park-it-easy keine Haftung. Das gilt insbesondere für Fahrzeuge auf Außenstellplätze.

Die Geschäftszeiten von park-it-easy sind aktuell ganzjährig täglich von 8 Uhr bis 16:30 Uhr. Ein Anspruch des Mieters auf Einhaltung bestimmter Geschäftszeiten besteht aber nicht. Änderungen der Geschäftszeiten werden per Internet und Aushang bekannt gegeben.

Der Mieter hat bei der Ein- & Ausfahrt die StVO und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten, und zwar auch dann, wenn ihm das Personal von park-it-easy mit Hinweisen behilflich ist. Nach erfolgter Übergabe des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.

Auf dem Betriebsgrundstück sind das Einstellen von defekten Kraftfahrzeugen, die Lagerung von Treibstoffen, feuergefährlichen Gegenständen jeder Art und von Abfällen, das Hupen sowie sonstige Belästigungen durch vermeidbare Geräusche und das Ausführen von Arbeiten am Kraftfahrzeug untersagt.

park-it-easy kann auf Kosten und Gefahr des Mieters eingestellte Fahrzeuge vom Betriebsgrundstück entfernen lassen, wenn:

  • Der Mietvertrag beendet ist
  • Ein eingestelltes Fahrzeug durch undichten Tank oder Vergaser oder sonstige Mängel eine Gefahr darstellt
  • Ein eingestelltes Fahrzeug nicht polizeilich zugelassen ist oder während der Dauer des Vertrages durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wird
  • Das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde

Gerichtsstand ist Bremerhaven

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